Befreiungstatbestände bestehen bei:
- Beamten,
- Zeit- und Berufssoldaten sowie bei
- Nichtausübung des ärztlichen/tierärztlichen Berufs.
Bei Wegfall der Befreiungstatbestände entstehen wieder eine Pflichtmitgliedschaft und die Beitragsverpflichtung, wenn alle Mitgliedschaftsvoraussetzungen erfüllt sind.