Sächsische Ärzteversorgung - Mitgliedschaft

§ 10 SSÄV

Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft

Befreiungstatbestände bestehen bei:

  • Beamten,
  • Zeit- und Berufssoldaten sowie bei
  • Nichtausübung des ärztlichen/tierärztlichen Berufs.

Bei Wegfall der Befreiungstatbestände entstehen wieder eine Pflichtmitgliedschaft und die Beitragsverpflichtung, wenn alle Mitgliedschaftsvoraussetzungen erfüllt sind.

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Die 4. Info-Veranstaltung für unsere Mitglieder findet am 11. April 2012 in Dresden statt.
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