Pflichtmitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bei der Sächsischen Ärzteversorgung entsteht kraft Gesetzes. mehr
Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft
Voraussetzungen, die zur Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft führen, lesen Sie hier.
Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)
Für Mitglieder, die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, besteht die Möglichkeit, sich ab Beginn ihrer Mitgliedschaft in der Sächsischen Ärzteversorgung zugunsten des Versorgungswerkes gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI befreien zu lassen. mehr
Satzung
Unsere Satzung als Gesamtdokument zum Download oder Druck finden Sie hier.
Info-Veranstaltung
Die 4. Info-Veranstaltung für Mitglieder der Sächsischen Ärzteversorgung findet am 11. April 2012 in Dresden statt. mehr