Sächsische Ärzteversorgung - Beitrag

§ 17 SSÄV

Befreiung während der Elternzeit

Während der Elternzeit ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk bei weiter bestehendem Versicherungsschutz beitragsfrei, sofern in dieser Zeit keine ärztliche oder tierärztliche Tätigkeit ausgeübt wird (§ 17 SSÄV).

Mitglieder in Elternzeit sind pflichtversichert, jedoch von der Beitragspflicht befreit. Die beitragsfreien Zeiten wirken nicht erhöhend auf die Anwartschaft.

Freiwillige Mehrzahlungen zur Erhöhung der Anwartschaft sind möglich.

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teaser_SAEV_Organigramm_2012Die Organe unseres Versorgungswerks und seine Verwaltung im Überblick. mehr
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Die 4. Info-Veranstaltung für unsere Mitglieder findet am 11. April 2012 in Dresden statt.
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