Für arbeitslose Mitglieder (§ 19 SSÄV) übernimmt bei Zuständigkeit die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge zur Sächsischen Ärzteversorgung. Andernfalls ist satzungsgemäß der halbe Mindestbeitrag - 47,04 EUR/Monat für das Jahr 2012 - zu zahlen.
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4. Info-Veranstaltung für Mitglieder
Die 4. Info-Veranstaltung für unsere Mitglieder findet am 11. April 2012 in Dresden statt. mehr