Sächsische Ärzteversorgung - Beitrag

Alte Bundesländer

Informationen zum Beitragsbescheid für die Jahre 2010, 2011 und 2012

Angestellte Ärzte und Tierärzte

  2010 2011 2012
Beitragssatz 19,9% 19,9% 19,6%
Beitragsbemessungsgrenze (in EUR/Monat) 5.500,00 5.500,00 5.600,00
Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung (in EUR/Monat) 1.094,50 1.094,50 1.097,60
Mindestbeitrag (in EUR/Monat) 109,45 109,45 109,76
halber Mindestbeitrag (in EUR/Monat) 54,73 54,73 54,88

Niedergelassene Ärzte und Tierärzte

  2010 2011 2012
Beitragssatz 19,9% 19,9% 19,6%
für reines Berufseinkommen bis (in EUR/Jahr) 66.000,00 66.000,00 67.200,00
Höchstbeitrag (in EUR/Jahr) für reines Berufseinkommen 13.134,00 (Regelbeitrag) 13.134,00 (Regelbeitrag) 13.171,20 (Regelbeitrag)
zwischen (in EUR/Jahr)      
und (in EUR/Jahr)      
Beitragssatz für reines Berufseinkommen      
zwischen (in EUR/Jahr)      
und (in EUR/Jahr)      
maximaler Pflichtbeitrag (in EUR/Jahr)      
allgemeiner Jahreshöchstbeitrag 32.835,00 32.835,00 32.928,00
Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung (in EUR/Quartal) 3.283,50 3.283,50 3.292,80
Mindestbeitrag (in EUR/Quartal) 328,35 328,35 329,28
halber Mindestbeitrag (in EUR/Quartal) 164,19 164,19 164,64

Freiwillige Mehrzahlungen

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass zur Erhöhung der Versorgungsanwartschaften bei der Sächsischen Ärzteversorgung freiwillige Mehrzahlungen geleistet werden können. Freiwillige Mehrzahlungen für ein Kalenderjahr müssen bis zum Ende dieses Kalenderjahres eingegangen sein. Beachten Sie die Veröffentlichungen zum Bankverkehr im Ärzteblatt Sachsen und im Deutschen Tierärzteblatt.

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