Beitragssystem
Das Beitragssystem der Sächsischen Ärzteversorgung berücksichtigt den Berufsstand, aber auch die persönliche Lebenssituation eines Mitglieds. mehr
Beitragsveranlagung
Das Beitragsverfahren wurde im Januar 2009 einer grundlegenden Reform unterzogen und ein Regelbeitrag eingeführt. Dieser ergibt sich aus der Anwendung des Beitragssatzes und der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung des betreffenden Jahres und entspricht dem geltenden Angestelltenhöchstbeitrag. mehr
Beitragszahlung
Die Beiträge für angestellte Mitglieder werden zu jedem Monatsende und für die in Niederlassung befindlichen Mitglieder zum Ende eines jeden Quartals fällig, sofern nicht ein monatlicher Einzug vereinbart wurde. mehr
Freiwillige Mehrzahlungen
Zur Erhöhung der Anwartschaften können im Rahmen des § 21 SSÄV freiwillige Mehrzahlungen geleistet werden. Ob und in welcher Höhe Zahlungen erfolgen, kann jedes Jahr neu entschieden werden. mehr
Kindererziehungszeiten
Jedes kindererziehende Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung kann bei der gesetzlichen Rentenversicherung die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten beantragen, wenn diese in dem jeweiligen Versorgungswerk nicht systematisch vergleichbar wie in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. mehr
Überleitung von Beiträgen
Die Sächsische Ärzteversorgung hat mit anderen deutschen berufsständischen Versorgungswerken Überleitungsabkommen geschlossen. mehr
Wechsel des Versorgungswerkes
Informationen zum Wechsel des Versorgungswerkes innerhalb des EWR bzw. der BRD finden Sie hier.