Am 01.03.2012 beginnt der gestaffelte alphabetische Versand der aktuellen Jahreskontoausweise an alle anwartschaftsberechtigten Mitglieder der Sächsischen Ärzteversorgung. Beigelegt ist ein Hinweisblatt zur Beitragsveranlagung.
Der Jahreskontoausweis enthält die für das Mitglied relevanten Anwartschaftsdaten:
- alle Beitragszahlungen des abgelaufenen Kalenderjahres,
- alle zu verrentenden Gesamteinzahlungen bis zum 31.12. des Vorjahres,
- die aus den Beiträgen erworbene Ruhegeldanwartschaft pro Jahr,
- die Summe der fixen Punktwerte,
- die Summe der vorläufigen Punktwerte.
Er ist somit Nachweis über die in einem Kalenderjahr gezahlten Beiträge und den bisher erworbenen Rentenanspruch, ausgewiesen als Anwartschaftspunkte und als Jahreszahlbeitrag.
Die Beitragszahlungen des jeweiligen Kalenderjahres umfassen alle vom 01.01. bis 31.12. auf Ihrem Beitragskonto eingegangenen Zahlungen (Pflichtbeiträge oder freiwillige Mehrzahlungen), unabhängig von der zeitlich bestimmten Zuordnung (Nachzahlung für vergangene Zeiträume). Um die weitergeleiteten Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung gegenüber dem Arbeitgeber zu bestätigen, ist dieser Betrag daher nur bei korrekter Zahlung geeignet.
Anwartschafts-Punktwerte
Der Jahreskontoausweis enthält zudem die Summe der seit Mitgliedschaftsbeginn geleisteten Beiträge sowie die erworbenen Anwartschafts-Punktwerte unterteilt in:
- die Summe fixer Punktwerte und
- die Summe vorläufiger Punktwerte.
Der jährliche fixe Punktwert pro Mitglied errechnet sich aus der Summe der Beitragszahlungen eines Kalenderjahres geteilt durch den jeweiligen Durchschnittsbeitrag aller Mitglieder multipliziert mit dem Faktor 2.
Da der Durchschnittsbeitrag eines Jahres frühestens am Ende des betreffenden Jahres ermittelt werden kann, wird für die Bewertung der Beitragszahlungen des Vorjahres zunächst der Durchschnittsbeitrag aller Mitglieder aus dem Vorjahr (d. h. der Durchschnittsbeitrag z. B. von 2010 für die Jahre 2010 und 2011) in gleicher Höhe herangezogen und ist deshalb auch zunächst vorläufig. Durch die Bewertung mit dem jahreszugehörigen Durchschnittsbeitrag geht der daraus ermittelte Punktwert im Folgejahr in die Summe der fixen Punktwerte ein.
Ruhegeldanwartschaft
In der Anwartschaftsmitteilung ist außerdem die bisher erworbene Ruhegeldanwartschaft pro Jahr ausgewiesen. Die Ruhegeldanwartschaft errechnet sich aus der Summe aller Punktwerte (fix und vorläufig) multipliziert mit einem Hundertstel der jeweils gültigen Rentenbemessungsgrundlage (Beschluss der Erweiterten Kammerversammlung). Die Rentenbemessungsgrundlage ist in der Anwartschaftsmitteilung angegeben und beträgt 40.342 EUR für das Jahr 2012.
Ermittlung der Höhe des Altersruhegeldes durch einfache Hochrechnung
Aus den in der Anwartschaftsmitteilung enthaltenen Daten kann in einem sehr vereinfachten Verfahren eine "Hochrechnung" für das zu erwartende Altersruhegeld vorgenommen werden. Dazu teilt man die bisher erworbene Anwartschaft durch die in der Sächsischen Ärzteversorgung zurückgelegten Beitragsjahre und multipliziert diese mit der Gesamtzahl an Jahren, die vom Beginn der Mitgliedschaft in der Sächsischen Ärzteversorgung bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ermittelt werden. Für eine detaillierte Berechnung setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin in Verbindung.