Sächsische Ärzteversorgung - Leistungen

Im Überblick

Die Leistungen der Sächsischen Ärzteversorgung

Altersruhegeld

Obligatorisches Altersruhegeld wird mit Vollendung der Regelaltersgrenze gezahlt (§ 28 SSÄV). Ab dem vollendeten 62. Lebensjahr können Mitglieder auch ein vorgezogenes Altersruhegeld beantragen (§ 29 SSÄV).

Berufsunfähigkeit

Die Leistungen der Sächsischen Ärzteversorgung umfassen auch die Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit (BU): das Ruhegeld bei BU gemäß § 30 SSÄV und das erhöhte Ruhegeld bei vorzeitiger BU gemäß § 31 SSÄV.

Kindergeld

Ruhegeldempfänger der Sächsischen Ärzteversorgung erhalten auf Antrag für jedes leibliche Kind ein Kindergeld in Höhe von 10% des eingewiesenen Ruhegeldes (§ 32 SSÄV).

Witwen- oder Witwergeld

An hinterbliebene Ehegatten eines verstorbenen Mitglieds wird auf Antrag Witwen-/Witwergeld gezahlt, wenn die Ehe bis zum Tode des Mitglieds bestanden hat (§ 33 SSÄV).

Waisengeld

Waisengeld wird auf Antrag für die leiblichen Kinder eines Mitglieds nach dessen Tod bis zur Volljährigkeit oder bei Berufsausbildung oder Erwerbsunfähigkeit maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt (§ 34 SSÄV).

Freiwillige Leistungen zu Rehabiliationsmaßnahmen

Ein Zuschuss zu den Kosten der Rehabilitation kann auf Antrag für medizinisch indizierte Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden, wenn sie geeignet sind, die Berufsfähigkeit zu erhalten, wesentlich zu verbessern oder wiederherzustellen (§ 36 SSÄV).

Kranken- und Pflegeversicherung

Die Sächsische Ärzteversorgung ist verpflichtet, Informationen über den Versorgungsbezug bei gesetzlich krankenversicherten Versorgungsempfängern an die zuständige Krankenkasse weiterzuleiten. mehr

Satzung
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SAEV: TelefonverzeichnisFragen zu Ihrer Mitgliedschaft richten Sie bitte an die zuständige Sachbearbeiterin. mehr
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teaser_SAEV_Organigramm_2012Die Organe unseres Versorgungswerks und seine Verwaltung im Überblick. mehr
Info-Veranstaltung
Die 5. Info-Veranstaltung für Mitglieder und Leistungsempfänger findet am 09. Oktober 2013 in Dresden statt.
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Jahreskontoausweis

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Zum Ende jedes 1. Quartals erhalten unsere Mitglieder eine detaillierte Anwartschaftsmitteilung.

Antrag auf Versorgungsleistungen

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Informationen zur Beantragung der einzelnen Versorgungsleistungen finden Sie hier.

Rentenzahlung und Dynamisierung

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Informationen zur Rentenzahlung und Dynamisierung finden Sie hier.

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