Die Rechtsgrundlagen der Sächsischen Ärzteversorgung finden sich
im Gesetz über Berufsausübung, Berufsvertretungen und Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker im Freistaat Sachsen, Sächsisches Heilberufekammergesetz - SächsHKaG (ext. Link) vom 24. Mai 1994 (veröffentlicht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt 1994, Seite 935) sowie
in der Satzung der Sächsischen Ärzteversorgung in der Fassung vom 28. Juni 2008 genehmigt durch Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales vom 09.09.2008, AZ 32-5248.12/38 (veröffentlicht als Beilage im Ärzteblatt Sachsen 10/2008, S. 515 und im Deutschen Tierärzteblatt 11/2008, S. 1572) und in der 1. Änderungssatzung vom 20. Juni 2009, genehmigt durch Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales vom 24. Juni 2009, AZ 32-5248.12/40 (veröffentlicht im Ärzteblatt Sachsen 07/2009, S. 394 und im Deutschen Tierärzteblatt 08/2009, S. 1127).
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