Die Organe der Sächsischen Ärzteversorgung sind
- die Erweiterte Kammerversammlung, bestehend aus der um zehn Mandatsträger der Sächsischen Landestierärztekammer erweiterten Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer (§ 3 SSÄV),
- der Aufsichtsausschuss, bestehend aus sieben Angehörigen der Sächsischen Landesärztekammer und zwei Angehörigen der Sächsischen Landestierärztekammer (§ 4 SSÄV) und
- der Verwaltungsausschuss, bestehend aus dem Präsidenten der Landesärztekammer, im Falle seiner Verhinderung einem Vizepräsidenten der Landesärztekammer, vier weiteren Angehörigen der Landesärztekammer, einem Angehörigen der Landestierärztekammer, einem sachverständigen Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt, einem sachverständigen Mitglied mit der Prüfung eines Diplommathematikers oder einer gleichwertigen Prüfung und einem weiteren sachverständigen Mitglied, das auf dem Gebiet des Bank- und Hypothekenwesens erfahren sein muss (§ 5 SSÄV).
Die Sächsische Ärzteversorgung wird durch den Präsidenten der Sächsischen Landesärztekammer gerichtlich und außergerichtlich vertreten.