Aufgaben
Die Sächsische Ärzteversorgung hat die Aufgabe, für die Angehörigen der Landesärztekammer und der Landestierärztekammer sowie deren Familienmitglieder eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. mehr
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die Sächsische Ärzteversorgung finden sich im Gesetz über Berufsausübung, Berufsvertretungen und Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker im Freistaat Sachsen (Sächsisches Heilberufekammergesetz - SächsHKaG) sowie in der Satzung der Sächsischen Ärzteversorgung. mehr
Organe
Die Organe der Sächsischen Ärzteversorgung sind die Erweiterte Kammerversammlung, der Aufsichtsausschuss und der Verwaltungsausschuss. Zur per Gesetz geforderten wirtschaftlichen Eigenständigkeit unterhält die Sächsische Ärzteversorgung für den Betrieb der laufenden Geschäfte und die Vermögensverwaltung eine eigene, von der Sächsischen Landesärztekammer und der Sächsischen Landestierärztekammer getrennte Verwaltung mit Sitz in Dresden. mehr
Aufsichtsbehörden
Die Rechtsaufsicht wird durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und die Versicherungsaufsicht durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ausgeübt. mehr
Finanzierungsverfahren
Die Sächsische Ärzteversorgung hat als Finanzierungsverfahren das offene Deckungsplanverfahren gewählt, um die zugesagten Renten aller Mitglieder vom Eintritt des Versorgungsfalles bis längstens zum Lebensende zu garantieren. mehr
Kapitalanlage
Die verantwortungsbewusste Kapitalanlage ist ein sehr bedeutendes Thema in den Gremien der Sächsischen Ärzteversorgung. Sie muss entsprechend den Bestimmungen des Sächsischen Versicherungsaufsichtsgesetzes (SächsVAG) vorgenommen werden und unterliegt der Kontrolle des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. mehr