Der Nachweis über die im Jahr 2022 an die Sächsische Ärzteversorgung gezahlten Beiträge – der Jahreskontoausweis – wird in der Zeit vom 27. Februar 2023 bis 3. März 2023 versandt. Mit einer Zustellung kann bis zum 10. März 2023 gerechnet werden.
Der Nachweis über die im Jahr 2022 an die Sächsische Ärzteversorgung gezahlten Beiträge – der Jahreskontoausweis – wird in der Zeit vom 27. Februar 2023 bis 3. März 2023 versandt. Mit einer Zustellung kann bis zum 10. März 2023 gerechnet werden.