Persönliche Beitragsgrenze

AB DEM 50. GILT'S

Viele Mitglieder fragen sich, warum die Höhe der jährlichen Beiträge nach Vollendung des 55. Lebensjahres begrenzt ist, obwohl die finanzielle Ausstattung gerade in dieser Lebensphase höhere Beitragszahlungen zuließe. Der Grund ist die altersunabhängige Verrentung der Beiträge und die damit einhergehende persönliche Beitragsgrenze (§ 21 Abs. 3 Satz 1 SSÄV). Deren Höhe kann über freiwillige Mehrzahlungen jedoch beeinflusst werden.

Die SÄV finanziert sich nach dem offenen Deckungsplanverfahren. Eine Besonderheit dieses Verfahrens ist die altersunabhängige Verrentung: alle Beiträge, die im Laufe eines Berufslebens an die SÄV fließen, generieren unabhängig vom Einzahlungsalter den gleichen Anwartschaftspunktwert und werden in gleicher Höhe verzinst.

Das bedeutet aber auch, dass Beiträge, die kurz vor Renteneintritt (nach dem 50. Lebensjahr) gezahlt werden, eine systembedingt höhere Beitragseffizienz haben. Die sich daraus ergebende "Lücke" wird regulär über Umlageanteile geschlossen. Um die Solidargemeinschaft aber vor einer unverhältnismäßigen Mehrbelastung zu schützen, wurde der Zeitraum ab Vollendung des dem 55. Lebensjahr folgenden Kalenderjahres mit einer persönlichen Beitragsgrenze versehen.

Die satzungsgemäßen Rechengrößen zur Ermittlung der persönlichen Beitragsgrenze sind die festgesetzten Beiträge und der allgemeine Jahreshöchstbeitrag der letzten fünf Jahre vor Vollendung des 56. Lebensjahres. Über zusätzliche freiwillige Mehrzahlungen kann die persönliche Beitragsgrenze angehoben werden.

Pflichtbeiträge aus Angestelltenverhältnissen, Festbeiträge wie der Mindestbeitrag bzw. der halbe Mindestbeitrag und Beiträge aus dem Bezug eines Erwerbsersatzeinkommens werden aufgrund § 21 Abs. 3 S. 4 SSÄV von der persönlichen Beitragsgrenze nicht limitiert.

FAZIT: Kreuz im Kalender! Zwischen dem 50. und dem 55. Lebensjahr können Mitglieder die Höhe ihrer persönlichen Beitragsgrenze durch flexible Zuzahlungen beeinflussen. Welche Möglichkeiten sich in Ihrer individuellen Situation ganz konkret bieten, besprechen Sie am besten mit unseren Mitarbeitern.

Erklärvideo zu freiwilligen Mehrzahlungen und der persönlichen Beitragsgrenze

nach oben