Rechtsgrundlagen und Verbandsarbeit

Rechtsgrundlagen

Sächsisches Heilberufekammergesetz

Gesetz über die Berufsausübung, Berufsvertretungen und Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Freistaat Sachsen vom 24. Mai 1994, zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsHKaG)

Sächsisches Versicherungsaufsichtsgesetz

Gesetz über die Versicherungsaufsicht über die Versorgungswerke der Freien Berufe im Freistaat Sachsen vom 7. November 2007 (SächsVAG)

Satzung der Sächsischen Ärzteversorgung

Satzung (PDF) in der Fassung vom 28. Juni 2008.

Verbandsarbeit

Die SÄV ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. - der Spitzenorganisation der öffentlich-rechtlichen Pflichtversorgungseinrichtungen der Angehörigen der verkammerten Freien Berufe. In dieser Funktion bietet ABV eine Plattform für den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Versorgungswerken. Sie vertritt aber auch deren Interessen gegenüber der Politik und anderen Trägern der Altersversorgung.

Um die spezifischen Belange der Berufsstände zu koordinieren, sind wir Mitglied der Ständigen Konferenz "Ärztliche Versorgungswerke und Fürsorge" der Bundesärztekammer und der "Ständigen Konferenz der Versorgungswerke für Tierärzte".

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