Aktuelles

Wenn der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 01.Januar 2026 gestiegen ist, müssen höhere Beiträge zur Krankenversicherung geleistet werden. Das betrifft Altersruhegeldempfänger, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.

Aus aktuellem Anlass bitten wir um erhöhte Vorsicht bei Anrufen von Dritten, die sich fälschlicherweise als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sächsischen Ärzteversorgung ausgeben. Dabei wird auf das Versorgungswerk Bezug genommen und beispielsweise auf Lücken im Versicherungsschutz hingewiesen.

Wir haben den Kennziffernspiegel vom Jahr 2024 hier noch einmal im Überblick für Sie veröffentlicht.

Leider ist uns bei der Erstellung unserer diesjährigen Veröffentlichung „SÄV Aktuell“, die der Oktober-Ausgabe des „Ärzteblatt Sachsen“ beilag, auf der ersten Seite ein Fehler unterlaufen. Die per 31. Dezember 2024 laufenden Renten wurden zum 1. Januar 2025 nicht um 3,5%, sondern um 3,0% erhöht. Danke für Ihre Aufmerksamkeit und Nachsicht!

Eine neue EU-Verordnung verpflichtet Kreditinstitute ab dem 9. Oktober 2025, für Überweisungen innerhalb der Europäischen Union eine Empfängerüberprüfung vorzunehmen. Für Überweisungen an das Versorgungswerk geben Sie als Zahlungsempfänger unbedingt Sächsische Ärzteversorgung an, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann.

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