Im Juni 2024 beschlossen die Mandatsträger der Erweiterten Kammerversammlung eine neue Satzung für die Sächsische Ärzteversorgung (SÄV), die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Der November-Ausgabe des “Ärzteblatt Sachsen“ lag die Satzung in neuer Fassung bei. Im Folgenden informieren wir kompakt über die wichtigsten Änderungen, die unsere Mitglieder direkt betreffen.