Freiwillige Mehrzahlungen

Zur Erhöhung der Anwartschaften können freiwillige Mehrzahlungen geleistet werden.

Die Summe der Pflichtbeiträge und der freiwilligen Mehrzahlungen dürfen die persönliche Beitragsgrenze bzw. den allgemeinen Jahreshöchstbeitrag (AJHB) - 41.571,00 EUR (neue Bundesländer) für das Jahr 2024 - nicht überschreiten. Die Zahlung muss bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres auf Ihrem Beitragskonto eingegangen sein. Beachten Sie bitte die jeweiligen Banklaufzeiten. Freiwillige Mehrzahlungen werden wie Pflichtbeiträge verrentet.

Um Ihre Überweisungen richtig zuordnen zu können, geben Sie bitte unbedingt Ihre Mitgliedsnummer an und vermerken Sie als Verwendungszweck, dass es sich um freiwillige Mehrzahlungen handelt. Beachten Sie die Veröffentlichungen zum Bankverkehr im Ärzteblatt Sachsen und im Deutschen Tierärzteblatt.

Erklärvideo zu freiwilligen Mehrzahlungen und der persönlichen Beitragsgrenze

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