Jahreskontoausweis

Jährlich bis Ende März werden die aktuellen Jahreskontoausweise an alle anwartschaftsberechtigten Mitglieder versandt. Beigelegt ist ein Hinweisblatt zur Beitragsveranlagung.

Der Jahreskontoausweis enthält die für das Mitglied relevanten Anwartschaftsdaten:

  • alle Beitragszahlungen des abgelaufenen Kalenderjahres,
  • alle zu verrentenden Gesamteinzahlungen bis zum 31.12. des Vorjahres,
  • die aus den Beiträgen erworbene Ruhegeldanwartschaft pro Jahr,
  • die Summe der Punktwerte.

Er ist somit Nachweis über die in einem Kalenderjahr gezahlten Beiträge und den bisher erworbenen Rentenanspruch, ausgewiesen als Anwartschaftspunkte und als Jahreszahlbetrag.

Die Beitragszahlungen des jeweiligen Kalenderjahres umfassen alle vom 01.01. bis 31.12. auf Ihrem Beitragskonto eingegangenen Zahlungen (Pflichtbeiträge oder freiwillige Mehrzahlungen), unabhängig von der zeitlich bestimmten Zuordnung (Nachzahlung für vergangene Zeiträume). Um die weitergeleiteten Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung gegenüber dem Finanzamt zu bestätigen, ist daher der Jahreskontoausweis nicht geeignet. Verwenden Sie hierfür bitte die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, die vom Arbeitgeber ausgestellt wird. Falls Zuschüsse von anderen Trägern des sozialen Sicherungssystems in der ausgewiesenen Beitragssumme enthalten sind, ist der Jahreskontoausweis nicht zur Vorlage beim Finanzamt zu verwenden.

Anwartschafts-Punktwerte

Der Jahreskontoausweis enthält zudem die Summe der seit Mitgliedschaftsbeginn geleisteten Beiträge sowie die erworbenen Anwartschafts-Punktwerte.

Der jährliche Punktwert pro Mitglied errechnet sich aus der Summe der Beitragszahlungen eines Kalenderjahres geteilt durch den jeweiligen Durchschnittsbeitrag aller Mitglieder multipliziert mit dem Faktor 2.

Ruhegeldanwartschaft

In der Anwartschaftsmitteilung ist außerdem die bisher erworbene Ruhegeldanwartschaft pro Jahr ausgewiesen. Die Ruhegeldanwartschaft errechnet sich aus der Summe aller Punktwerte multipliziert mit einem Hundertstel der jeweils gültigen Rentenbemessungsgrundlage (Beschluss der Erweiterten Kammerversammlung).

Ermittlung der Höhe des Altersruhegeldes durch einfache Hochrechnung

Aus den in der Anwartschaftsmitteilung enthaltenen Daten kann in einem sehr vereinfachten Verfahren eine "Hochrechnung" für das zu erwartende Altersruhegeld vorgenommen werden. Dazu teilt man die bisher erworbene Anwartschaft durch die in der Sächsischen Ärzteversorgung zurückgelegten Beitragsjahre und multipliziert diese mit der Gesamtzahl an Jahren, die vom Beginn der Mitgliedschaft in der Sächsischen Ärzteversorgung bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ermittelt werden. Für eine detaillierte Berechnung setzen Sie sich mit der Sächsischen Ärzteversorgung in Verbindung.

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