38. EKV beschließt Dynamisierung von Renten und Anwartschaften

Am 13. Juni 2025 fand die 38. Tagung der Erweiterten Kammerversammlung der Sächsischen Ärzteversorgung statt. Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger beschlossen eine Dynamisierung der am 31. Dezember 2025 laufenden Versorgungsleistungen zum 1. Januar 2026 um 4,50%. Informieren Sie jetzt zu den gefassten Beschlüssen und den neuen ärztlichen Mitgliedern in Verwaltungs- & Aufsichtsausschuss.

Am 13. Juni 2025 fand die 38. Tagung der Erweiterten Kammerversammlung der Sächsischen Ärzteversorgung statt. Die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger beschlossen eine Dynamisierung der am 31. Dezember 2025 laufenden Versorgungsleistungen zum 1. Januar 2026 um 4,50%. 

Beschlüsse der 37. Erweiterten Kammerversammlung

Versicherungsmathematisches Gutachten 2024; Rentenbemessungsgrundlage und Rentendynamisierung 2026
Wortlaut: “Die Rentenbemessungsgrundlage für das Jahr 2026 beträgt 46.203,00 Euro. Die am 31. Dezember 2025 laufenden Versorgungsleistungen werden zum 1. Januar 2026 um 4,50 % dynamisiert.” (mehrheitlich bestätigt, keine Gegenstimmen, 2 Enthaltungen)

Entlastung des Verwaltungsausschusses und des Aufsichtsausschusses der Sächsischen Ärzteversorgung für das Jahr 2024 
Wortlaut: “Die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsausschusses und des Aufsichtsausschusses der Sächsischen Ärzteversorgung 2024 werden bestätigt. Der Jahresabschluss 2024 wird entgegengenommen und festgestellt. Der Bericht über die Prüfung für das Rechnungsjahr 2024 wird bestätigt. Dem Verwaltungsausschuss und dem Aufsichtsausschuss der Sächsischen Ärzteversorgung wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 erteilt.” (mehrheitlich bestätigt, keine Gegenstimmen, 4 Enthaltungen)

Wahlen zum Verwaltungsausschuss und Aufsichtsausschuss

Im Rahmen der 38. Erweiterten Kammerversammlung fanden die Wahlen der ärztlichen Mitglieder von Verwaltungsausschuss und Aufsichtsausschuss sowie die Bestellung der sachverständigen Mitglieder des Verwaltungsausschusses statt. Grundsätzlich werden die Mitglieder des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsausschusses, mit Ausnahme des Präsidenten der Sächsischen Landesärztekammer, für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Aufgrund abweichender Wahlperioden wurden in der 38. Erweiterten Kammerversammlung nur die ärztlichen Mitglieder der Ausschüsse von den ärztlichen Mandatsträgern gewählt.

Gewählte ärztliche Mitglieder des Verwaltungsausschusses:
Dr. med. Steffen Liebscher
Dr. med. Andreas Teubner
Dr. med. Kristin Korb
Dr. med. Andreas Bartusch

Bestellte sachverständige Mitglieder:
RA Dr. iur. Jochim Thietz-Bartram (Sachverständiges Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt)
Dipl.-Math. Mark Walddörfer (Sachverständiges Mitglied mit der Prüfung eines Diplommathematikers oder einer gleichwertigen Prüfung)
Ulrich Laugwitz (Sachverständiges Mitglied, das auf dem Gebiet des Bank- und Hypothekenwesens erfahren sein muss)

Gewählte ärztliche Mitglieder des Aufsichtsausschusses:
Dipl.-Med. Ingolf Schmidt
Dr. med. Volker Kohl
David Blei
Steve Rößler
Dr. med. Axel Christian Gatzweiler
Dr. med. Johannes Roggenbuck
Dr. med. Saskia Völkel

Verabschiedung von Gremienmitgliedern
Der Präsident verabschiedete Dr. med. Dietrich Steiniger und Raimund Pecherz aus den Gremien der Sächsischen Ärzteversorgung. Er dankte beiden für die langjährige vertrauensvolle und produktive Zusammenarbeit. Nicht wieder für den Aufsichtsausschuss kandidierten Dr. med. Hanjo Belz und Dr. med. Andreas Graetz.

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