Elektronisches Befreiungsverfahren ab Januar 2023

Einfach und schnell: Anträge auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht sind ab dem 1. Januar 2023 elektronisch zu stellen. Den Link zur E-Befreiung finden Sie voraussichtlich ab Dezember 2022 auf unserer Homepage. 

Das elektronische Antragsformular wird von der „Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH“ (DASBV) bereitgestellt. Für die Beantragung sind Angaben zum Arbeitsverhältnis sowie zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk und in der Kammer erforderlich.

Der vollständig ausgefüllte Befreiungsantrag geht nach dem Absenden rechtswirksam bei der SÄV ein. Sobald die SÄV die Mitgliedschaft in Versorgungswerk und Kammer bestätigt hat, wird der Antrag zur Prüfung an die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) weitergeleitet. Die Entscheidung über ihre Befreiung erhalten die Antragsteller von der DRV schriftlich per Post. Die SÄV wird ihrerseits elektronisch informiert.

Die E-Befreiung ist gemäß § 6 Abs. 2 SGB VI n. F. verpflichtend, um Antragstellung und -bearbeitung zu beschleunigen und zu vereinfachen. Denn auch weiterhin gilt, dass bei jedem Beschäftigungswechsel die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht erneut zu beantragen ist. Wir weisen darauf hin, dass die PDF-Befreiungsanträge im Downloadbereich nur noch bis Dezember 2022 zur Verfügung stehen. 

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