Die Erhöhung des Zusatzbeitrages wirkt sich für Leistungsempfänger jedoch erst zwei Monate später aus. Ab März 2026 fällt somit das Ruhegeld bzw. die Hinterbliebenenversorgung geringer aus, da die Sächsische Ärzteversorgung ab dann verpflichtet ist, die höheren Beiträge direkt an die Krankenkasse abzuführen. Die Höhe wird dabei von der Krankenkasse an das Versorgungswerk gemeldet.
Für die Leistungen Januar und Februar 2026 ändert sich nichts. Grund dafür sind gesetzlichen Vorgaben, die bei Leistungsempfängern bei Erhöhungen und Senkungen gleichermaßen gelten.
Über die Änderung werden die Betroffenen mit einer Information zur geänderten Beitragsabführung informiert. Diese erhalten Sie Ende Februar.
