Information für gesetzlich krankenversicherte Leistungsempfänger

Wenn der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 01.Januar 2026 gestiegen ist, müssen höhere Beiträge zur Krankenversicherung geleistet werden. Das betrifft Altersruhegeldempfänger, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.

Die Erhöhung des Zusatzbeitrages wirkt sich für Leistungsempfänger jedoch erst zwei Monate später aus. Ab März 2026 fällt somit das Ruhegeld bzw. die Hinterbliebenenversorgung   geringer aus, da die Sächsische Ärzteversorgung ab dann verpflichtet ist, die höheren Beiträge direkt an die Krankenkasse abzuführen. Die Höhe wird dabei von der Krankenkasse an das Versorgungswerk gemeldet. 

Für die Leistungen Januar und Februar 2026 ändert sich nichts. Grund dafür sind gesetzlichen Vorgaben, die bei Leistungsempfängern bei Erhöhungen und Senkungen gleichermaßen gelten. 

Über die Änderung werden die Betroffenen mit einer Information zur geänderten Beitragsabführung informiert. Diese erhalten Sie Ende Februar. 

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