Empfängerüberprüfung bei Banküberweisungen ab 9. Oktober 2025 – mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr

Eine neue EU-Verordnung verpflichtet Kreditinstitute ab dem 9. Oktober 2025, für Überweisungen innerhalb der Europäischen Union eine Empfängerüberprüfung vorzunehmen. Für Überweisungen an das Versorgungswerk geben Sie als Zahlungsempfänger unbedingt Sächsische Ärzteversorgung an, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann.

Dabei wird vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung kontrolliert, ob der Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers übereinstimmt, der mit der angegebenen IBAN verknüpft ist. Bereits bestehende Daueraufträge laufen ohne Empfängerüberprüfung weiter. Erst bei einer Änderung oder einem neuen Dauerauftrag ist eine Prüfung nötig. Lastschriften sind nicht von der Empfängerüberprüfung betroffen.

Unsere Bankverbindungen lauten …

DEUTSCHE APOTHEKER- UND ÄRZTEBANK EG DRESDEN
Kto. 0 003 351 742     BLZ 300 606 01
IBAN: DE84 3006 0601 0003 3517 42     BIC: DAAEDEDD

COMMERZBANK AG DRESDEN
Kto. 0 519 209 200     BLZ 850 800 00
IBAN: DE96 8508 0000 0519 2092 00     BIC: DRES DE FF 850

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