Wichtige Information zu freiwilligen Mehrzahlungen - Zahlungseingang bis 30.12.2025!

Das Jahresende naht und damit steht auch wieder die Zeit zur freiwilligen Auffüllung Ihrer Rentenanwartschaft an. Freiwillige Mehrzahlungen, die noch für dieses Kalenderjahr Anwendung finden sollen, müssen bis zum 30.12.2025 auf dem Konto der Sächsischen Ärzteversorgung eingegangen sein. Beachten Sie bitte, dass bei vielen Banken der 31.12.2025 kein Bankarbeitstag ist. Eine rechtzeitige Auslösung der Überweisung stellt sicher, dass sich für Sie auch bei durch die Bank bedingten Verzögerungen keine Nachteile ergeben (Banklaufzeiten von bis zu drei Tagen).

Wenn Sie für das Kalenderjahr noch freiwillige Mehrzahlungen einzahlen möchten, veranlassen Sie Ihre Überweisung rechtzeitig. Denn freiwillige Mehrzahlungen können nur in dem Kalenderjahr Ihre Anwartschaft erhöhen, in welchem sie auf dem Konto der Sächsischen Ärzteversorgung tatsächlich eingegangen sind.

Unsere Bankverbindungen sind: 

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG Dresden 

IBAN: DE84 3006 0601 0003 3517 42
BIC: DAAEDEDD 

Commerzbank AG Dresden 

IBAN: DE96 8508 0000 0519 2092 00
BIC: DRES DE FF 850 

Wenn wir für Sie die freiwilligen Mehrzahlungen von Ihrem uns bereits bekannten Lastschriftkonto einziehen sollen, teilen Sie uns bitte bis 17.12.2025 in Textform, z. B. auch per E-Mail, die Höhe der gewünschten freiwilligen Mehrzahlungen mit. 

Freiwillige Mehrzahlungen können über den Pflichtbeitrag hinaus zur Erhöhung der Versorgungsanwartschaft entrichtet werden. Die Summe von Pflichtbeiträgen und freiwilligen Mehrzahlungen für ein Kalenderjahr wird begrenzt durch den allgemeinen Jahreshöchstbeitrag (2025 = 44.919,00 EUR). Ab dem Kalenderjahr, welches der Vollendung des 55. Lebensjahres nachfolgt, bildet die Einzahlungshöchstgrenze Ihre persönliche Beitragsgrenze. 

In unserer Rubrik zu freiwilligen Mehrzahlungen können Sie noch einmal im Detail nachlesen oder ein Erklärvideo zum Thema anschauen. 

Bei individuellen Rückfragen nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

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