Anwartschaftsmitteilung & Einzahlungsbescheinigung

Statt des Jahreskontoausweises versenden wir ab diesem Jahr zwei Nachweise - die Anwartschaftsmitteilung und die Einzahlungsbescheinigung. Durch die beiden neu entwickelten Dokumente geben wir Ihnen mehr Informationen und möchten Sie in die Lage versetzen, einfach und unkompliziert den Ruhegeldsimulator auf unserer Internetseite zu benutzen.

Sie erhalten Ihre Dokumente auch in diesem Jahr bis spätestens Ende März auf dem Postweg. 

Anwartschaftsmitteilung

Die Anwartschaftsmitteilung enthält folgende Daten für Sie:

  • alle für die Anwartschaft maßgeblichen Gesamteinzahlungen im Mitgliedschaftszeitraum inkl. eventuell erfolgter Beitragsüberleitungen zur SÄV
  • die Summe der Punktwerte seit Mitgliedschaftsbeginn
  • die aktuelle Rentenberechnung - ohne Hochrechnung
  • Ihre persönlichen Altersgrenzen für den Bezug von Ruhegeld
  • wichtige Hinweise zur Persönlichen Beitragsgrenze (PBG)
  • relevante Werte für die Benutzung des Ruhegeldsimulators

Einzahlungsbescheinigung

Die Einzahlungsbescheinigung ist ein Nachweis über alle im Kalenderjahr gezahlten Beiträge. Die Beitragszahlungen des jeweiligen Kalenderjahres umfassen alle vom 01.01. bis 31.12. auf Ihrem Beitragskonto eingegangenen Zahlungen (Pflichtbeiträge oder freiwillige Mehrzahlungen), unabhängig von der zeitlich bestimmten Zuordnung (Nachzahlung für vergangene Zeiträume).

Erstattungen verringern Ihre Einzahlungssumme. 

Als Nachweis für das Finanzamt können Sie die Einzahlungsbescheinigung nur nutzen, wenn Sie Selbstzahler sind - also die Beiträge selbst ans Versorgungswerk zahlen. Wenn Dritte (Arbeitgeber, Agentur für Arbeit, Krankenkassen usw.) die Beiträge zum Versorgungswerk für Sie zahlen, erhalten Sie von den zahlenden Stellen eine Bescheinigung für das Finanzamt, so z.B. die elektronische Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber.

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