Identitäts-/Lebensbescheinigungen

Im Interesse der Versorgungsgemeinschaft der SÄV sind wir dazu angehalten, die Voraussetzungen für den Leistungsbezug turnusmäßig zu überprüfen.

Seit dem 1. Januar 2023 nimmt die SÄV am Sterbedatenabgleich mit dem deutschen Postrentendienst teil.

Bei Versorgungsempfängern, die ein Witwen-/ bzw. ein Witwergeld beziehen, wird turnusmäßig alle zwei Jahre eine Identitäts- bzw. Lebensbescheinigung mit Nachweis des Familienstandes abgefordert.

Von Versorgungsempfängern, die ihren ständigen Wohnsitz nicht in Deutschland haben, wird alle zwei Jahre eine Identitäts- bzw. Lebensbescheinigung abgefordert, die vom zuständigen Konsulat zu bestätigen ist.

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