Hinweis: Diese Informationsveranstaltung richtet sich an Mitglieder der Sächsischen Ärzteversorgung, die zwischen 1957 und 1963 geboren sind, da nur dieser Personenkreis von Abweichungen beim Renteneintrittsalter betroffen ist.
Im Jahr 2008 beschloss die Erweiterte Kammerversammlung der Sächsischen Ärzteversorgung, die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre anzuheben. Für Mitglieder der Geburtsjahrgänge 1957 bis 1963, die neben Anwartschaften im Versorgungswerk auch Anwartschaften bei der…