Identitäts-/Lebensbescheinigungen
Im Interesse der Versorgungsgemeinschaft der SÄV sind wir gehalten, die Voraussetzungen für den Leistungsbezug turnusmäßig alle zwei Jahre bei allen Versorgungsempfängern zu überprüfen.
Bei Altersruhegeldempfängern und Empfängern von Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, erfolgt dazu eine turnusmäßige elektronische Melderegisterauskunftsabfrage durch die SÄV.
Für die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Witwen-/Witwergeld wird von diesen Versorgungsempfängern alle zwei Jahre eine von der zuständigen Meldestelle ausgestellte Identitäts-/Lebensbescheinigung mit Nachweis des aktuellen Familienstandes abgefordert.
Von Versorgungsempfängern, die ihren ständigen Wohnsitz nicht in Deutschland haben, wird alle zwei Jahre eine Identitäts-/Lebensbescheinigung abgefordert, die vom zuständigen Konsulat zu bestätigen ist.