Kindererziehungszeiten

Berücksichtigung bei der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)

Alle Mitglieder der Sächsischen Ärzteversorgung, die gegenwärtig Kinder erziehen oder in der Vergangenheit Kinder erzogen haben, sollten jetzt die Vormerkung Ihrer Kindererziehungszeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen.

Zur Beantragung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten und bei Fragen wenden Sie sich bitte  an die Deutsche Rentenversicherung Bund, da Aussagen nur anhand des individuellen Verlaufs Ihres Beitragskontos getroffen werden können. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetpräsenz oder über das Servicetelefon (Tel.-Nr.: 0800 / 10 00 480 70) der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Hinweis: Dem Antrag auf Vormerkung von Kindererziehungszeiten sollten beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden der geborenen und erzogenen Kinder beigelegt werden.

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