Den Übergang flexibel gestalten
Unsere Erfahrung zeigt: Spätestens ab dem 55. Geburtstag beginnt - langsam, aber unaufhaltsam - die Auseinandersetzung mit dem eigenen Ruhestand. Gut zu wissen, dass die SÄV flexible Ruhestandsmodelle bietet. Neben dem regulären (obligatorischen) Ruhegeld können Mitglieder auch ein vorgezogenes oder aufgeschobenes Ruhegeld wählen. Sobald alle Unterlagen vorliegen und Ihr Beitragskonto ausgeglichen ist, kann Ihr Ruhegeld nahtlos berechnet und ausgezahlt werden. So behalten Sie die volle Kontrolle über Ihren Ruhestand und können frühzeitig entspannt in die Zukunft blicken.
Dinge ändern sich. Geben Sie uns Bescheid!
Bitte informieren Sie uns, wenn sich relevante Daten zu Ihrer Mitgliedschaft ändern! Das kann eine neue Adresse, ein Arbeitgeberwechsel oder die Unterbrechung Ihrer ärztlichen Tätigkeit oder Niederlassung sein.
