Beruf & Leben im Wandel

Ob Umzug, Jobwechsel oder neue Lebensphase - wir sichern Ihre Versorgung zuverlässig.

Elektronischer Befreiungsantrag von der DRV

Angestellte berufstätige Mitglieder einer deutschen Ärztekammer sind (mit nur wenigen Ausnahmen) Pflichtmitglieder in der Deutschen Rentenversicherung Bund (Versicherungspflicht) – parallel zur Mitgliedschaft in der Sächsischen Ärzteversorgung. Um eine doppelte Beitragspflicht zu vermeiden, ist eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht notwendig. 

Das geht ganz einfach: Antrag online ausfüllen, Bescheid erhalten und beim Arbeitgeber vorlegen. Beachten Sie dabei unbedingt die Fristen für die Antragstellung und dass die Befreiung immer nur für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis gilt, sodass bei einem Arbeitgeberwechsel oder einer Änderung der Tätigkeit ein neuer Antrag erforderlich ist.

Zur E-Befreiung der DRV

Wechsel & Umzug

Wenn Sie Ihre Tätigkeit verlagern, dann ziehen Ihre Mitgliedschaften in Kammer und Versorgungswerk mit um. Denn die Pflichtmitgliedschaft besteht grundsätzlich am Ort der Berufsausübung. Und auch bereits erworbene Anwartschaften können unter bestimmten Bedingungen auf das neue Versorgungswerk übergeleitet werden. Ihrer persönlichen Entfaltung sind damit keine (räumlichen) Grenzen gesetzt. Wir erklären Ihnen, wie der Wechsel samt Beitragsüberleitung reibungslos gelingt.

Erfahren Sie mehr

Dinge ändern sich. Geben Sie uns Bescheid!

Bitte informieren Sie uns, wenn sich relevante Daten zu Ihrer Mitgliedschaft ändern! Das kann eine neue Adresse, ein Arbeitgeberwechsel oder die Unterbrechung Ihrer ärztlichen Tätigkeit oder Niederlassung sein.

 

E-Formular