Identitäts- & Lebensbescheinigung
Zur Überprüfung der Voraussetzungen für den Leistungsbezug nimmt die SÄV seit dem 1. Januar 2023 am Sterbedatenabgleich mit dem Deutsche Post Renten Service teil. Bei diesem Abgleich werden uns für in Deutschland wohnhafte Versorgungsempfänger die Sterbemitteilungen elektronisch übermittelt. Dies unterstützt unsere Arbeit und verringert Überzahlungen von Ruhegeldern an bereits verstorbene Mitglieder. So erhalten wir zeitnah die notwendigen Meldungen. Für im Ausland lebende Versorgungsempfänger und Witwer-oder Witwengeldempfänger/-innen gilt jedoch eine Pflicht zur regelmäßigen Nachweisvorlage.
Regelmäßige Nachweisvorlage
Von Versorgungsempfängern, die von der SÄV ein Witwen- oder Witwergeld beziehen, wird turnusmäßig alle zwei Jahre eine Identitäts- oder Lebensbescheinigung mit Nachweis des Familienstandes erbeten.
Von Versorgungsempfängern, die ihren ständigen Wohnsitz nicht in Deutschland haben, wird alle zwei Jahre eine Identitäts- oder Lebensbescheinigung erbeten, die vom zuständigen Konsulat zu bestätigen ist.
Dinge ändern sich. Geben Sie uns Bescheid!
Bitte informieren Sie uns, wenn sich relevante Daten zu Ihrer Mitgliedschaft ändern! Das kann eine neue Adresse, ein Arbeitgeberwechsel oder die Unterbrechung Ihrer ärztlichen Tätigkeit oder Niederlassung sein.
