Selbstständig starten
Sie starten gerade Ihre eigene Praxis oder denken über eine Selbstständigkeit nach? Als Mitglied der SÄV bleiben Sie auch dann rundum abgesichert – mit Alters‑, Risiko‑ und Hinterbliebenenschutz. Entdecken Sie, wie Ihre Versorgung bei Niederlassung geregelt ist und welche Optionen Ihnen offenstehen. So behalten Sie den Überblick über Ihre Absicherung und können sich voll auf Ihre berufliche Zukunft konzentrieren. Wir zeigen Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind und wie Sie von Anfang an gut versorgt sind. Vertrauen Sie auf eine Versorgung, die mit Ihnen wächst und sich flexibel an Ihre Lebensplanung anpasst.
Mutterschutz und Elternzeit
Während Mutterschutz und Elternzeit besteht die Möglichkeit der Beitragsfreiheit, sofern keine ärztliche oder tierärztliche Tätigkeit ausgeübt wird. Während dieser Zeit sind Sie weiterhin pflichtversichert, erhöhen aber Ihre Anwartschaft nicht. Für selbstständige Mitglieder gilt dies jedoch nur dann, wenn keine Einnahmen aus der Niederlassung generiert werden. Der Haken? In beitragsfreien Zeiten werden keine Anwartschaften gebildet. Prüfen Sie also neben dem Investment in Windeln auch jenes in freiwillige Mehrzahlungen. Denn während Sie die Zukunft großziehen, sollte Ihre eigene nicht stillstehen.
Vorsorge für unvorhergesehene Lebenssituationen
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen gezwungen sein, Ihre Tätigkeit einzustellen, können Sie ein Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit beantragen. Ganz ohne Wartezeiten und bereits ab der ersten Beitragszahlung! Gleichzeitig unterstützen wir Sie mit Maßnahmen zur Rehabilitation, um Ihre Berufsfähigkeit zu erhalten, wesentlich zu verbessern oder wiederherzustellen. Sofern kein anderer Träger zuständig ist, leisten wir einen freiwilligen Zuschuss, den Sie vor Antritt der Maßnahme beantragen können. So können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Ihre Gesundheit und Ihre Zukunft.
