Herzlich willkommen!
Mit der Aufnahme einer Tätigkeit in Sachsen werden Ärzte und Tierärzte Pflichtmitglieder der Sächsischen Landesärzte- oder Landestierärztekammer und damit regelmäßig auch der Sächsischen Ärzteversorgung. Jedes Jahr begrüßen wir neue Mitglieder – frisch approbiert oder erfahren und motiviert für den nächsten Karriere- oder Lebensschritt. Ganz gleich, welcher Weg Sie zu uns führt: Wir freuen uns auf Sie!
Wechsel & Umzug
Wenn Sie Ihre Tätigkeit verlagern, dann ziehen Ihre Mitgliedschaften in Kammer und Versorgungswerk mit um. Denn die Pflichtmitgliedschaft besteht grundsätzlich am Ort der Berufsausübung. Und auch bereits erworbene Anwartschaften können unter bestimmten Bedingungen auf das neue Versorgungswerk übergeleitet werden. Ihrer persönlichen Entfaltung sind damit keine (räumlichen) Grenzen gesetzt. Wir erklären Ihnen, wie der Wechsel samt Beitragsüberleitung reibungslos gelingt.
