Anwartschaftsmitteilung & Einzahlungs-bescheinigung

Richtig wichtig: Alle anwartschaftsberechtigten Mitglieder der SÄV erhalten jedes Jahr bis Ende März ihre aktuellen Dokumente.

Ihr Mitgliedschaftsjahr in zwei Dokumenten.

2026 haben wir den Jahreskontoausweis “in Rente geschickt” und durch zwei neue Dokumente ersetzt: die Anwartschaftsmitteilung und die Einzahlungsbescheinigung. Mit beiden Nachweisen möchten wir Ihnen einerseits ein Mehr an Informationen bieten und Sie andererseits in die Lage versetzen, einfach und unkompliziert den Ruhegeldsimulator auf unserer Internetseite zu benutzen. Doch welche Informationen stecken nun genau drin und was bedeutet das für Sie ganz persönlich? Antworten auf diese und weitere Fragen lesen Sie weiter unten. Oder Sie starten nebenstehendes Erklärvideo. Wer den Überblick hat, braucht sich um die Zukunft nicht zu sorgen.

Anwartschaftsmitteilung

Die Anwartschaftsmitteilung enthält folgende Daten:

  • alle für die Anwartschaft maßgeblichen Gesamteinzahlungen im Mitgliedschaftszeitraum inkl. eventuell erfolgter Beitragsüberleitungen zur SÄV
  • die Summe der Punktwerte seit Mitgliedschaftsbeginn
  • die aktuelle Rentenberechnung - ohne Hochrechnung
  • Ihre persönlichen Altersgrenzen für den Bezug von Ruhegeld
  • wichtige Hinweise zur Persönlichen Beitragsgrenze (PBG)
  • relevante Werte für die Benutzung des Ruhegeldsimulators

Wissenswertes zur Anwartschaftsmitteilung

Abweichendes Renteneintrittsalter bei der Deutschen Rentenversicherung

Für SÄV-Mitglieder der Geburtsjahrgänge 1957 bis 1963, die auch Anwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) haben, gelten für die beiden Versorgungssysteme unterschiedliche Zeitpunkte für den Renteneintritt. 

So berechnen sich die Anwartschaftspunktwerte

Neben der Summe aller geleisteten Beiträge vermerkt die Anwartschaftsmitteilung auch die erworbenen Anwartschafts-Punktwerte. Der jährliche Punktwert pro Mitglied errechnet sich aus der Summe der Beitragszahlungen eines Kalenderjahres geteilt durch den jeweiligen Durchschnittsbeitrag aller Mitglieder multipliziert mit dem Faktor 2.

Einzahlungsbescheinigung

Die Einzahlungsbescheinigung ist ein Nachweis über alle im Kalenderjahr gezahlten Beiträge. Die Beitragszahlungen des jeweiligen Kalenderjahres umfassen alle vom 01.01. bis 31.12. auf Ihrem Beitragskonto eingegangenen Zahlungen (Pflichtbeiträge oder freiwillige Mehrzahlungen), unabhängig von der zeitlich bestimmten Zuordnung (Nachzahlung für vergangene Zeiträume).

Erstattungen verringern Ihre Einzahlungssumme. 

Als Nachweis für das Finanzamt können Sie die Einzahlungsbescheinigung nur nutzen, wenn Sie Selbstzahler sind - also die Beiträge selbst ans Versorgungswerk zahlen. Wenn Dritte (Arbeitgeber, Agentur für Arbeit, Krankenkassen usw.) die Beiträge zum Versorgungswerk für Sie zahlen, erhalten Sie von den zahlenden Stellen eine Bescheinigung für das Finanzamt, so z.B. die elektronische Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber.

Häufige Fragen zu Anwartschaftsmitteilung & Einzahlungsbescheinigung