Vor dem ersten Ruhegeldbezug

Bevor die ersten Altersbezüge aufs Konto kommen, passiert mehr, als Sie denken: Zeiten müssen abgeklärt, Anträge geprüft und die Leistungshöhe muss berechnet werden. Behalten Sie den Überblick und starten Sie entspannter in den neuen Lebensabschnitt.

Vor dem ersten Ruhegeldbezug

Hier sehen Sie einen kurzen Abriss davon, was vor dem ersten Ruhegeldbezug passiert. Der Zeitstrahl markiert entscheidende Punkte auf dem Weg zum Ruhegeld.

Ruhegeldzahlungen: Wann und wie?

Die Zahlung der Versorgungsleistung erfolgt zum Monatsanfang für den laufenden Monat. Der tatsächliche Zahlungseingang auf Ihrem Konto ist von der Empfängerbank abhängig und kann variieren. Darauf hat die Sächsische Ärzteversorgung keinen Einfluss. Zahlungen von Versorgungsleistungen ins Ausland nehmen längere Banklaufzeiten in Anspruch.

Die Ruhegeldbezugsmitteilung dient als Nachweis über die innerhalb eines Kalenderjahres gezahlten Versorgungsleistungen und wird allen Leistungsempfängern spätestens bis Ende März des Folgejahres zugesandt.

Hinweis: Gemäß der gesetzlichen Vorgabe wird dieselbe Mitteilung über die gezahlten Versorgungsleistungen elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gesandt. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen betreut diverse Meldeverfahren der Finanzverwaltung und unterstützt damit die Digitalisierung der Finanzämter.

Häufige Fragen zum Altersruhegeld