Niederlassung & Selbstständigkeit

Sie haben den Schritt in die eigene Niederlassung gewagt? Glückwunsch! Das sollten Sie jetzt wissen.

Beitragsgestaltung

Selbstständige Mitglieder zahlen den Regelbeitrag, d. h. den jährlich geltenden Angestelltenhöchstbeitrag. Der Regelbeitrag ergibt sich durch die Anwendung des jeweiligen Beitragssatzes und der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.

Beitragshöhe und Veranlagung

Wünscht das Mitglied eine einkommensbezogene Veranlagung, sind bis zum 31. Mai jedes Jahres der Ermäßigungsantrag zu stellen und das Berufseinkommen des Vorvorjahres, z. B. durch eine Kopie des Einkommensteuerbescheides, nachzuweisen. Der Ermäßigungsantrag wird nur beitragsrelevant, wenn das Einkommen unter der Bemessungsgrenze des festzusetzenden Jahres liegt. Der Antrag kann formlos oder mit dem E-Formular gestellt werden.

Eigenes Ermessen

Ein erstmalig selbstständiges Mitglied kann für die Dauer der ersten zwei Kalenderjahre den Pflichtbeitrag nach eigenem Ermessen festlegen (untere Grenze: Mindestbeitrag). Da aus einem geringeren Beitrag ein niedrigerer Versicherungsschutz resultiert, ist die Beitragshöhe sorgfältig abzuwägen.

Dinge ändern sich. Geben Sie uns Bescheid!

Bitte informieren Sie uns, wenn sich relevante Daten zu Ihrer Mitgliedschaft ändern! Das kann eine neue Adresse, ein Arbeitgeberwechsel oder die Unterbrechung Ihrer ärztlichen Tätigkeit oder Niederlassung sein.

 

E-Formular

Häufige Fragen zu den Beiträgen