Mitglied werden

Wir machen Ihnen die ersten Schritte als SÄV-Mitglied leicht.

Gut versorgt ab dem ersten Tag

Damit beim Start Ihrer Mitgliedschaft alles glatt läuft, haben wir hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Sollten Sie dann noch Fragen haben, steht unser Service-Team gern für Sie bereit!

Einen Anspruch auf unsere Leistungen haben Sie übrigens ohne Wartezeiten, sofern mindestens ein Monatsbeitrag gezahlt wurde und die sonstigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Mitglieder, deren Mitgliedschaft erstmals begründet wird, während sie sich in Mutterschutz oder in Elternzeit befinden, können die Leistungen der SÄV sogar ohne erste Beitragszahlung in Anspruch nehmen.

Jetzt anmelden

Im Dreischritt ins Versorgungswerk

1. Kammerzugehörigkeit klären und anmelden:

Maßgeblich für die Kammermitgliedschaft ist Ihr Arbeitsort oder, falls keine tier-/ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird, der Hauptwohnsitz. Sollten Sie Fragen dazu haben, nehmen Sie bitte Kontakt zur Sächsischen Landesärztekammer auf.

2. Mitglied bei der SÄV werden:

Melden Sie sich direkt nach Approbation oder Stellenwechsel bei uns an und füllen Sie den digitalen Erhebungsbogen aus.

3. DRV-Befreiung beantragen:

Vermeiden Sie eine doppelte Versicherungs- und Beitragspflicht durch eine rechtzeitige Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Relevante Videos

Eintritt in die SÄV & E-Befreiung

Wechsel des Versorgungswerkes & Beitragsarten

Für die Wechselfälle des Lebens - Leistungen der SÄV

Häufige Fragen zu Mitgliedschaft allgemein

Häufige Fragen zum Wechsel des Versorgungswerkes