Ihre Beiträge

Wir machen aus Ihren Beiträgen eine Versorgung, die Sie zuverlässig in den Ruhestand begleitet. Verantwortungsvoll verwaltet und auf langfristige Sicherheit ausgelegt.

Beitragsinformationen

Die Beiträge für Mitglieder der Sächsischen Ärzteversorgung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Rubriken:

Angestellt tätige Mitglieder, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, zahlen den gleichen Beitrag, den sie als Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen hätten, geringstenfalls den Mindestbeitrag.
Angestellt tätige Mitglieder, die weiterhin der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, zahlen den Mindestbeitrag. 

 

2025

2026

Beitragssatz

18,6%

18,6%

Beitragsbemessungsgrenze (in EUR/Monat)

8.050,00

8.450,00

Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung (in EUR/Monat)

1.497,30

1.571,70

Mindestbeitrag (in EUR/Monat)

149,73

157,17

halber Mindestbeitrag (in EUR/Monat) (Mitglieder ohne (tier-)ärztliche Tätigkeit)

74,87

78,59

Selbstständige Mitglieder zahlen den Regelbeitrag, d. h. den jährlich geltenden Angestelltenhöchstbeitrag. Wünscht das Mitglied eine einkommensbezogene Veranlagung, sind bis zum 31. Mai jedes Jahres der Ermäßigungsantrag (PDF) zu stellen und das Berufseinkommen des Vorvorjahres, z. B. durch eine Kopie des Einkommensteuerbescheides, nachzuweisen. Der Ermäßigungsantrag wird nur beitragsrelevant, wenn das Einkommen unter der Bemessungsgrenze des festzusetzenden Jahres liegt. Ein erstmalig selbstständiges Mitglied kann für die Dauer der ersten zwei Kalenderjahre den Pflichtbeitrag nach eigenem Ermessen festlegen (untere Grenze: Mindestbeitrag). Da aus einem geringeren Beitrag ein niedrigerer Versicherungsschutz resultiert, ist die Beitragshöhe sorgfältig abzuwägen.

 

2025

2026

Beitragssatz

18,6% 

18,6% 

für reines Berufseinkommen bis (in EUR/Jahr)

96.600,00

101.400,00

Regelbeitrag (in EUR/Jahr)

17.967,60

18.860,40

allgemeiner Jahreshöchstbeitrag (in EUR/Jahr)

44.919,00

47.151,00

Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung (in EUR/Monat)

1.497,30

1.571,70

Mindestbeitrag (in EUR/Monat)

149,73

157,17

 

Mitglieder ohne tier-/ärztliche Tätigkeit zahlen den halben Mindestbeitrag. Für arbeitslose Mitglieder mit Bezug von ALG I übernimmt bei vorliegender Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) die Agentur für Arbeit auf Antrag die Beiträge zur Sächsischen Ärzteversorgung.

 

2025

2026

Beitragssatz

18,6%

18,6%

Beitragsbemessungsgrenze (in EUR/Monat)

8.050,00

8.450,00

Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung (in EUR/Monat)

1.497,30

1.571,70

Mindestbeitrag (in EUR/Monat)

149,73

157,17

halber Mindestbeitrag (in EUR/Monat) (Mitglieder ohne (tier-)ärztliche Tätigkeit)

74,87

78,59

Beamte, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten zahlen den Mindestbeitrag. Sie können aber auch das Ruhen der Beitragspflicht oder die Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft beantragen.

 

2025

2026

Beitragssatz

18,6%

18,6%

Beitragsbemessungsgrenze (in EUR/Monat)

8.050,00

8.450,00

Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung (in EUR/Monat)

1.497,30

1.571,70

Mindestbeitrag (in EUR/Monat)

149,73

157,17

halber Mindestbeitrag (in EUR/Monat) (Mitglieder ohne (tier-)ärztliche Tätigkeit)

74,87

78,59

Lastschrifttermine 2026

MonatTermin
Januar30.01.2026
Februar27.02.2026
März31.03.2026
April30.04.2026
Mai29.05.2026
Juni30.06.2026
MonatTermin
Juli31.07.2026
August31.08.2026
September30.09.2026
Oktober30.10.2026
November30.11.2026
Dezember30.12.2026

 

Bankverbindung

Eine EU-Verordnung verpflichtet Kreditinstitute seit Oktober 2025, für Überweisungen innerhalb der Europäischen Union eine Empfängerüberprüfung vorzunehmen. Geben Sie daher bitte, für eine korrekte Zuordnung, für Überweisungen ans Versorgungswerk als Zahlungsempfänger unbedingt Sächsische Ärzteversorgung an.

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG Dresden
IBAN: DE84 3006 0601 0003 3517 42      BIC: DAAEDEDD

Commerzbank AG Dresden
IBAN: DE96 8508 0000 0519 2092 00      BIC: DRES DE FF 850

SEPA-Lastschriftverfahren

Die Mandatsreferenz setzt sich aus der gekürzten Mitgliedsnummer und einer fortlaufenden, dreistelligen Nummer (001 für das erste Mandat) zusammen (z. B. 123456-001). Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Sächsischen Ärzteversorgung lautet DE31ZZZ00000383046. Zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates nutzen Sie bitte unser SEPA-Lastschriftformular (PDF)

Häufige Fragen zu den Beiträgen