Ihre Mitgliedschaft - einfach & verständlich

Hier finden Sie alles, was Sie als “SÄV-Anfänger” wissen sollten. 

Pflichtmitgliedschaft

Mit der Aufnahme einer Tätigkeit in Sachsen werden Ärzte und Tierärzte Pflichtmitglieder der Sächsischen Landesärzte- oder Landestierärztekammer und damit regelmäßig auch der Sächsischen Ärzteversorgung. Ihre Pflichtmitgliedschaft in der SÄV bietet eine verlässliche Basisversorgung aller Ärzte und Tierärzte in Sachsen und ihrer Familien. 

Aus der solidarischen Gemeinschaft der Berufsstände entsteht ein stabiles Fundament, welches individuelle Vorsorge und die Zukunftsfähigkeit des gesamten Systems sichert. Demokratisch gewählte Berufsstandsvertreter erfüllen und gestalten den Versorgungsauftrag unabhängig und in eigener Verantwortung - Hand in Hand mit einem professionellen, hoch qualifizierten Mitarbeiterteam im Hauptamt.
 

Befreiungsgründe

Kammermitglieder, die als Beamte nach beamtenrechtlichen Bestimmungen Anwartschaft auf Versorgung und Hinterbliebenenversorgung haben.

Kammermitglieder, die als Soldaten nach den Bestimmungen des Wehrrechts Anwartschaft auf Versorgung und Hinterbliebenenversorgung haben.

Kammermitglieder, die ihre ärztliche oder tierärztliche Tätigkeit zur Erfüllung der Wehrpflicht oder im Rahmen einer freiwilligen Wehrübung oder zur Ableistung von Zivildienst im Geltungsbereich dieser Satzung aufnehmen.

Kammermitglieder, die ihren ärztlichen oder tierärztlichen Beruf nicht ausüben.

Kammermitglieder, deren Pflichtmitgliedschaft in der Sächsischen Ärzteversorgung zu einem Zeitpunkt nach dem 31. Dezember 2024 entstanden ist und die das 62. Lebensjahr bereits vollendet haben.

Wechsel & Umzug

Wenn Sie Ihre Tätigkeit verlagern, dann ziehen Ihre Mitgliedschaften in Kammer und Versorgungswerk mit um. Denn die Pflichtmitgliedschaft besteht grundsätzlich am Ort der Berufsausübung. Und auch bereits erworbene Anwartschaften können unter bestimmten Bedingungen auf das neue Versorgungswerk übergeleitet werden. Ihrer persönlichen Entfaltung sind damit keine (räumlichen) Grenzen gesetzt. Wir erklären Ihnen, wie der Wechsel samt Beitragsüberleitung reibungslos gelingt.

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Wir freuen uns darauf, Ihre Fragen zu beantworten, Ihre Anliegen direkt zu besprechen und gemeinsam die besten Lösungen für Sie zu finden. Ob persönlich, am Telefon, per E-Mail oder über unser Kontaktformular: Wir haben ein offenes Ohr für Sie.

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Häufige Fragen zur Mitgliedschaft allgemein

Häufige Fragen zum Wechsel des Versorgungswerkes